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Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Arbeit des Vorstandes und die Arbeit in den einzelnen Hochschulgruppen zu überprüfen.

Dazu führen die Aufsichtsratsmitglieder Revisionen in den einzelnen Hochschulgruppen durch. Gemeinsam mit den Hochschulgruppen werden dazu Inventuren durchgeführt und die einzelnen Daten aus den Hochschulgruppen zur Geschäftsentwicklung zusammengetragen. Der Aufsichtsrat hat dabei auch die Möglichkeit zu sehen, wo mit Hilfestellungen aus dem Vorstand der Hochschulgruppe Hilfestellungen gegeben werden können, damit die Arbeit in den Hochschulgruppen rund läuft.

Des Weiteren beaufsichtigt der Aufsichtsrat die Arbeit der Vorstandsmitglieder als Kontrollorgan und bespricht die Ergebnisse in der Aufsichtsratssitzung. Diese Ergebnisse werden in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand besprochen und gegebenenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst.

Eine Amtszeit geht über 3 Jahre und eine Wiederwahl ist möglich.